Gemeinsam Wald bewirtschaften
Herzlich willkommen im Kleinprivatwald des Ruppiner Landes
Seit 1990 haben sich im Altkreis Neuruppin 344 private Waldbesitzer sowie Kirchen- und Gemeindewald zur Forstbetriebsgemeinschaft Buchenhaus w.V. und seit 2008 unter dem Namen Forstbetriebsgemeinschaft Neuruppin w.V. zusammengeschlossen. Gemeinsam werden zur Zeit 2.347 Hektar Wald erfolgreich bewirtschaftet.
Aktuelles im Herbst 2021
Was passiert aktuell auf den Flächen der FBG Neuruppin und welche Vereinsaktivitäten planen wir im Moment?
Uns vereinen 3 gleichwertige Ziele
Holzmarkt aktuell (Stand 02/2023)
Die marktüblichen Preise aller verfügbaren Holzarten aus nachhaltiger ökologischer Waldbewirtschaftung erfahren Sie in dieser Übersicht:
Sortierkatalog Holz
Plattform Forst&Holz veröffentlicht bebilderten Sortierkatalog Nadelholz als Handreichung für die Praxis - Visualisierung der Qualitätssortierung von Nadelstammholz nach RVR (Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland)
Sortierkatalog
Mitglied werden
Grundlagen unserer Arbeit bilden Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung, z.B. die Geschäftsordnung und der jährliche Wirtschaftsplan (siehe Mitgliederseite).
Mitglied kann jeder private, kommunale oder Körperschaftswaldbesitzer im Altkreises Neuruppin werden.
Nutzen Sie bitte dafür die Beitrittserklärung für Einzelmitglieder bzw. die Beitrittserklärung Waldgemeinschaft.
Wichtigstes Organ der FBG ist die Mitgliederversammlung. Hier werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst.
Das Vereinsleben wird durch die Grundsätze Verantwortung, Offenheit, Demokratie und Kontrolle bestimmt.
Mitgliederversammlung
Der Vorstand
Vorstandssitzung
Rechnungsführer und Kassenprüfer
Frau Bachmann und Frau Rosenträger als Kassenprüferinnen bei der Arbeit
Der Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist auch der Vorsitzende und leitet seit Gründung die Geschicke der FBG. Er ist für die Mitglieder und den Wald verantwortlich.
„Durch die Mitgliedschaft in der FBG müssen die Mitglieder und ihr Wald besser dastehen, als wenn sie alleine wirtschaften. Darin sehe ich meine Hauptaufgabe.“
Vorsitzender und Geschäftsführer Enno Rosenthal
Flexible Strukturen zum Vorteil der Mitglieder
Die Mitglieder haben freiwillig die für sie passende Bewirtschaftungsform innerhalb der FBG gewählt, deshalb sind in der FBG 78 Einzelmitglieder mit parzellenscharfer Abrechnung. Das betrifft aktive Land- und Forstwirte und größere Besitzstücke.
266 Mitglieder haben sich in 4 lokalen Waldgemeinschaften zur gemeinsamen, flächenübergreifenden Bewirtschaftung und Abrechnung organisiert: In der FBG sind die Waldgemeinschaften Neuruppin, Buchenhaus, Dierberg und Rheinsberg/Zechlin zusammengeschlossen.
Für Rentnerinnen und Rentner mit vor allem Kleineigentum hat diese Form mehr Vorteile, denn die Erträge fließen jährlich regelmäßig und die übrigen Ziele werden gemeinsam erreicht.
Ohne Moos nix los!
Finanzierung nach dem Solidarprinzip
Wir finanzieren uns durch Beiträge, diese sind aber nur einmalig zum Beitritt fällig (6 €/ha).
Die Hauptfinanzierung erfolgt durch eine Umlage auf die Holzverkäufe. Das bedeutet, wo Umsätze erzielt werden, wird die Umlage erhoben und wo nichts passiert, braucht auch nichts bezahlt zu werden. Die Umlage liegt bei 10 % vom Holzumsatz und ist seit Jahren stabil.
Unser Solidarprinzip hat sich bewährt!
Direkte Förderung des Vereins
Außerdem haben wir bis einschließlich 2019 die Förderung des Landes Brandenburg und des Bundes (GAK) für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen genutzt.
Die Unterstützung durch die öffentliche Hand nahm bisher stetig ab, obwohl unsere besonderen strukturellen Nachteile im Kleinprivatwald durch geringe Flächengröße, ungünstige Flächengestalt, Besitzzersplitterung, Gemengelage, unzureichenden Waldaufschluss und den großen Aufwand bei der Verwaltung vieler kleiner Forstbetriebe tägliche Herausforderung und Aufgabe bleiben.
Mit unseren Mitgliedern haben wir für 2019 und 2020 Waldpflegeverträge abgeschlossen (gem. MLUL-Forst-RL-FWZ vom 01.01.2019), damit ab 2020 diese Zuschüsse zweckgebunden für die FBG zur Anwendung kommen können.
Die FBG Neuruppin wird die vom Land angebotene GAK-Förderung der Verwaltungskosten mittels Waldpflegeverträge annehmen. Mit Hilfe unserer Mitglieder und der Strukturierung auf 3 Zusammenschlüsse (FBG Neuruppin w.V., FBG Buchenhaus w.V., FBG WG Dierberg w.V.) ist uns die Vorbereitung und Antragstellung außerordentlich gut gelungen. Danke an alle Mitglieder, die sich beteiligen!
Wir kämpfen mit Gleichgesinnten für die öffentliche Anerkennung unserer Gemeinwohlleistungen.
Förderung aktueller forstwirtschaftlicher Vorhaben (gem. EU-MLUL-Forst-RL)
Vorhabenbeschreibung | Fläche | Zeitraum | Gesch.Z. | |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 1,25 ha | Dierberg | 07/2022 bis 09/2023 | 208 122 000 167 |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 4,45 ha | Walsleben Flur 4 / | 06/2022 bis 09/2023 | 208 122 000 169 |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 3,60 ha | Rägelin | 07/2022 bis 09/2023 | 208 122 000 170 |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 3,60 ha | Rägelin | 05/2024 bis 12/2024 | 208 024 000 153 |
MB I | Waldumbau mit HBU, BAH / Nachbesserung u. Kulturpflege auf 3,0 ha | Wallitz Flur 4 | 04/2023 bis 09/2024 | 208 023 000 216 |
MB I | Waldumbau mit TEI, BAH, Ndl u. Kulturpflege auf 1,46 ha | Frankendorf Flur 5 | 04/2023 bis 09/2024 | 208 023 000 230 |
MB I | Waldumbau mit TEI, RBU, REI u. Kulturpflege auf 4,17 ha | Rägelin Flur 2 | 04/2023 bis 09/2024 | 208 023 000 232 |
MB I | Waldumbau mit RBU, REI, EK, Ndl auf 5,4 ha | Rägelin Flur 2 | 04/2023 bis 09/2024 | 208 023 000 261 |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege auf 5,97 ha | Rheinsb. Fl 17/18, Dorf Zechlin Fl 3, Kagar Fl 1 | 05/2023 bis 09/2024 | 208 123 000 158 |
MB I | Waldumbau / Kulturpflege auf 5,97 ha | Katerbow Flur 2, | 05/2023 bis 09/2024 | 208 123 000 215 |
FörderRiLi FWZ- Waldpflegeverträge | 1/2023 bis 12/2023 | 208 422 000 045 | ||
FörderRiLi FWZ- Waldpflegeverträge | 1/2024 bis 12/2024 | 208 424 000 029 |

Die waldbaulichen Maßnahmen werden/wurden gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie durch das Landes Brandenburg.